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Lassen Sie Ihr Schweizer Dokument apostillieren.
Jeder Kanton. Jedes Land.

Eine ausländische Behörde verlangt eine Apostille auf Ihrem Schweizer Diplom, Ihrer Geburtsurkunde oder Ihrem Auszug? Wir holen sie bei der zuständigen Staatskanzlei ein und liefern sie Ihnen — CHF 140 + MwSt, aus jedem Kanton, für über 120 Zielländer.

Apostille bestellen → Preise
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Immer die richtige Staatskanzlei

Die Schweizer Apostille stellt die Staatskanzlei des Kantons aus, der das Dokument ausgestellt hat — Genf für ein Genfer Diplom, Zürich für einen Zürcher Auszug. Wir kennen jeden Schalter und seine Regeln; Sie müssen nie hinfahren.

Klare Preise, klare Fristen

CHF 140 für das erste Dokument, CHF 120 ab dem zweiten (+ 8.1 % MwSt) — Einschreiben in der Schweiz inbegriffen. Standard 3–5 Arbeitstage; Express 24–48 h, wenn es wirklich nicht warten kann.

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Über 120 Ziele abgedeckt

Haager Mitgliedstaat? Eine Apostille und Ihr Dokument gilt dort. Nichtmitglied (VAE, Katar, Vietnam…)? Dann führen wir stattdessen die volle Konsularkette — gleiches Formular, wir leiten richtig weiter.

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Vertraulich per Konzept

Ihre Kopien erreichen uns gesichert und dienen nur Ihrem Auftrag. Das Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) gilt durchgehend.

So funktioniert es

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Online bestellen

Nennen Sie Dokument, Ausstellungskanton und Zielland. Die Offerte ist sofort da; Zahlung per Karte (Stripe).

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Dokumente hochladen

Ein PDF oder ein Foto genügt — die Apostille wird auf einer daraus erstellten, notariell beglaubigten Kopie angebracht. Lieber Papier? Abgabe in Crissier bleibt möglich.

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Wir holen die Apostille ein

Wir reichen bei der zuständigen Staatskanzlei ein — oder bei der Bundeskanzlei für Bundesdokumente — und verfolgen bis zur Ausstellung.

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Lieferung zu Ihnen

Einschreiben Schweiz inbegriffen; DHL Europa oder weltweit als Option. Ein Scan per E-Mail, sobald die Apostille angebracht ist.

Häufige Fragen

Was genau ist eine Apostille?
Ein standardisiertes Zertifikat nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961, das Unterschrift und Siegel eines öffentlichen Dokuments beglaubigt, sodass über 120 Mitgliedstaaten es ohne Botschaftsschritt anerkennen. Angebracht wird sie von der bezeichneten Behörde des Ausstellungslandes — in der Schweiz von den kantonalen Staatskanzleien und der Bundeskanzlei.
Welche Staatskanzlei ist für mein Dokument zuständig?
Die des Kantons, in dem das Dokument ausgestellt wurde bzw. dessen Amtsperson (Zivilstandsbeamter, Notar, Gericht) unterschrieben hat: ein Lausanner Diplom geht an die Chancellerie d’État de Vaud, ein Basler Handelsregisterauszug an die Staatskanzlei Basel-Stadt. Bundesdokumente (z. B. SEM-Bestätigungen) gehen an die Bundeskanzlei in Bern. Sie nennen nur den Kanton — die Weiterleitung ist unser Beruf.
Muss ich das Original einsenden?
Nein — eine Kopie genügt. Ein Notar erstellt aus Ihrem hochgeladenen PDF oder Foto eine beglaubigte Kopie, und die Apostille wird darauf angebracht; Ihr Original verlässt Sie nie. Verlangt eine Empfangsbehörde ausnahmsweise das apostillierte Original selbst, sagen Sie es uns, und wir organisieren den Einschreibeversand.
Mein Zielland ist kein Haager Mitglied — was dann?
Dann wirkt die Apostille dort nicht, und die Konsularkette gilt: Beglaubigung der Staatskanzlei, dann die Botschaft des Landes in der Schweiz. Bestellen Sie normal und nennen Sie das Land — wir offerieren die Botschaftsstufe vor jeder Verpflichtung oder wickeln sie über unseren Schwesterdienst legalizations.ch ab.

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