Rechtlich untersteht ein im Kanton Genf ausgestelltes Dokument Staatskanzlei in Genève. Praktisch befreit Sie unser Standardweg von diesem Schalter: Aus Ihrem Upload entsteht eine notariell beglaubigte Kopie, und sie erhält die Apostille — eine Kopie genügt, egal aus welchem Kanton. Das Original kommt nur ins Spiel, wenn Ihr Zielland die Apostille ausdrücklich auf dem Original verlangt.
Apostille bestellen →Laden Sie ein PDF oder Foto hoch; ein Notar erstellt die beglaubigte Kopie (inbegriffen), und sie wird apostilliert — abgewickelt über unser Waadtländer Büro. Nichts zu posten, identische Fristen, ob das Dokument aus Genf stammt oder nicht.
Manche Behörden bestehen auf der Apostille auf dem in Genf ausgestellten Original: Dann reichen wir bei Staatskanzlei in Genève ein. Senden Sie uns das Original nach der Bestellung per Einschreiben (Adresse per E-Mail bestätigt) — es kommt apostilliert zurück.
Strafregisterauszug und andere Bundesdokumente gehören zur Bundeskanzlei in Bern, nicht zu Genève. Kreuzen Sie im Formular «föderales Dokument» an — wir leiten weiter.
Dokumente aus Kanton Genf sind auf Französisch. Frankreich, Belgien, Luxemburg, Quebec und der grösste Teil des frankophonen Afrikas akzeptieren sie unverändert — keine Übersetzung, keine Zusatzkosten, ein Schritt weniger. Deutsch- und englischsprachige Zielländer verlangen meist zusätzlich zur Apostille eine beglaubigte Übersetzung.
Genf erstellt einen ungewöhnlich hohen Anteil an Zivilstandsurkunden für Personen, die nie dort geboren wurden — internationales Personal, Diplomaten, Doppelbürger, deren Urkunden ins Schweizer Register übertragen wurden. Betrifft Ihre Lage eine internationale Organisation oder eine in Genf eingetragene Auslandsheirat, sagen Sie es: Das nötige Dokument ist womöglich nicht das vermutete.