Rechtlich untersteht ein im Kanton Bern ausgestelltes Dokument Staatskanzlei in Bern. Praktisch befreit Sie unser Standardweg von diesem Schalter: Aus Ihrem Upload entsteht eine notariell beglaubigte Kopie, und sie erhält die Apostille — eine Kopie genügt, egal aus welchem Kanton. Das Original kommt nur ins Spiel, wenn Ihr Zielland die Apostille ausdrücklich auf dem Original verlangt.
Apostille bestellen →Laden Sie ein PDF oder Foto hoch; ein Notar erstellt die beglaubigte Kopie (inbegriffen), und sie wird apostilliert — abgewickelt über unser Waadtländer Büro. Nichts zu posten, identische Fristen, ob das Dokument aus Bern stammt oder nicht.
Manche Behörden bestehen auf der Apostille auf dem in Bern ausgestellten Original: Dann reichen wir bei Staatskanzlei in Bern ein. Senden Sie uns das Original nach der Bestellung per Einschreiben (Adresse per E-Mail bestätigt) — es kommt apostilliert zurück.
Strafregisterauszug und andere Bundesdokumente gehören zur Bundeskanzlei in Bern, nicht zu Bern. Kreuzen Sie im Formular «föderales Dokument» an — wir leiten weiter.
Kanton Bern ist zweisprachig, und das ist hier bares Geld wert. Zivilstands- und Verwaltungsdokumente können auf Deutsch oder Französisch ausgestellt werden — geht Ihr Dossier nach Frankreich, Belgien oder in ein frankophones Land, verlangen Sie die französische Fassung und sparen sich die beglaubigte Übersetzung ganz. Nennen Sie die Sprache bei der Bestellung; ein späterer Wechsel bedeutet ein neues Dokument.
Bern ist der einzige Kanton, in dem zwei Kanzleien in derselben Stadt sitzen — sie zu verwechseln kostet Tage. Die Staatskanzlei apostilliert bernische Dokumente; die Bundeskanzlei, ein paar Strassen weiter, die eidgenössischen wie Strafregisterauszüge. Gleiche Stadt, andere Schalter, keine Weiterleitung zwischen ihnen.