🏛️ Kanton Bern

Apostille im Kanton Bern

Rechtlich untersteht ein im Kanton Bern ausgestelltes Dokument Staatskanzlei in Bern. Praktisch befreit Sie unser Standardweg von diesem Schalter: Aus Ihrem Upload entsteht eine notariell beglaubigte Kopie, und sie erhält die Apostille — eine Kopie genügt, egal aus welchem Kanton. Das Original kommt nur ins Spiel, wenn Ihr Zielland die Apostille ausdrücklich auf dem Original verlangt.

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Der Standardweg: die beglaubigte Kopie

Laden Sie ein PDF oder Foto hoch; ein Notar erstellt die beglaubigte Kopie (inbegriffen), und sie wird apostilliert — abgewickelt über unser Waadtländer Büro. Nichts zu posten, identische Fristen, ob das Dokument aus Bern stammt oder nicht.

Apostille auf dem Original, falls verlangt

Manche Behörden bestehen auf der Apostille auf dem in Bern ausgestellten Original: Dann reichen wir bei Staatskanzlei in Bern ein. Senden Sie uns das Original nach der Bestellung per Einschreiben (Adresse per E-Mail bestätigt) — es kommt apostilliert zurück.

Föderales Dokument?

Strafregisterauszug und andere Bundesdokumente gehören zur Bundeskanzlei in Bern, nicht zu Bern. Kreuzen Sie im Formular «föderales Dokument» an — wir leiten weiter.

Die Sprache Ihres Dokuments — und die Übersetzung, die sie erspart

Kanton Bern ist zweisprachig, und das ist hier bares Geld wert. Zivilstands- und Verwaltungsdokumente können auf Deutsch oder Französisch ausgestellt werden — geht Ihr Dossier nach Frankreich, Belgien oder in ein frankophones Land, verlangen Sie die französische Fassung und sparen sich die beglaubigte Übersetzung ganz. Nennen Sie die Sprache bei der Bestellung; ein späterer Wechsel bedeutet ein neues Dokument.

Wissenswertes zu diesem Kanton

Bern ist der einzige Kanton, in dem zwei Kanzleien in derselben Stadt sitzen — sie zu verwechseln kostet Tage. Die Staatskanzlei apostilliert bernische Dokumente; die Bundeskanzlei, ein paar Strassen weiter, die eidgenössischen wie Strafregisterauszüge. Gleiche Stadt, andere Schalter, keine Weiterleitung zwischen ihnen.

Häufige Fragen

Brauchen Sie das Original meines Dokuments aus Bern?
Im Standardfall nein: Die hochgeladene Kopie genügt, die Apostille sitzt auf der beglaubigten Kopie. Ja nur, wenn die Zielbehörde die Apostille auf dem Original verlangt — vermerken Sie es, wir organisieren Versand und Einreichung in Bern.
Hängt die Frist vom Kanton ab?
Der Standardweg (beglaubigte Kopie) ist für alle 26 Kantone identisch: 1–2 Arbeitstage, gleichentags im Express. Die Einreichung eines Originals bei Staatskanzlei addiert den Postweg und die eigene Bearbeitungszeit der Kanzlei von Bern.
CHF 140 — Apostille — 1. Dokument · CHF 120 — Apostille — ab 2 Dokumenten · Preise →

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