🏛️ Kanton Freiburg

Apostille im Kanton Freiburg

Rechtlich untersteht ein im Kanton Freiburg ausgestelltes Dokument Staatskanzlei in Fribourg. Praktisch befreit Sie unser Standardweg von diesem Schalter: Aus Ihrem Upload entsteht eine notariell beglaubigte Kopie, und sie erhält die Apostille — eine Kopie genügt, egal aus welchem Kanton. Das Original kommt nur ins Spiel, wenn Ihr Zielland die Apostille ausdrücklich auf dem Original verlangt.

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Der Standardweg: die beglaubigte Kopie

Laden Sie ein PDF oder Foto hoch; ein Notar erstellt die beglaubigte Kopie (inbegriffen), und sie wird apostilliert — abgewickelt über unser Waadtländer Büro. Nichts zu posten, identische Fristen, ob das Dokument aus Freiburg stammt oder nicht.

Apostille auf dem Original, falls verlangt

Manche Behörden bestehen auf der Apostille auf dem in Freiburg ausgestellten Original: Dann reichen wir bei Staatskanzlei in Fribourg ein. Senden Sie uns das Original nach der Bestellung per Einschreiben (Adresse per E-Mail bestätigt) — es kommt apostilliert zurück.

Föderales Dokument?

Strafregisterauszug und andere Bundesdokumente gehören zur Bundeskanzlei in Bern, nicht zu Fribourg. Kreuzen Sie im Formular «föderales Dokument» an — wir leiten weiter.

Die Sprache Ihres Dokuments — und die Übersetzung, die sie erspart

Kanton Freiburg ist zweisprachig, was Ihnen eine Übersetzung ersparen kann. Dokumente gibt es auf Französisch oder Deutsch — ein Dossier für Deutschland, Österreich oder einen deutschsprachigen Arbeitgeber bestellt man besser gleich auf Deutsch, eines für Frankreich auf Französisch. Nennen Sie uns die Sprache bei der Bestellung: Jetzt kostet es nichts, später ein ganzes Dokument.

Wissenswertes zu diesem Kanton

Freiburg ist bis auf Gemeindeebene zweisprachig: Nachbardörfer arbeiten in verschiedenen Sprachen, und das Zivilstandsamt richtet sich nach der Gemeinde, nicht nach dem Kanton. Prüfen Sie, in welcher Sprache Ihr Dokument tatsächlich ausgestellt wurde, statt es anzunehmen — es ist nicht immer die aus der Adresse erwartete.

Häufige Fragen

Brauchen Sie das Original meines Dokuments aus Freiburg?
Im Standardfall nein: Die hochgeladene Kopie genügt, die Apostille sitzt auf der beglaubigten Kopie. Ja nur, wenn die Zielbehörde die Apostille auf dem Original verlangt — vermerken Sie es, wir organisieren Versand und Einreichung in Fribourg.
Hängt die Frist vom Kanton ab?
Der Standardweg (beglaubigte Kopie) ist für alle 26 Kantone identisch: 1–2 Arbeitstage, gleichentags im Express. Die Einreichung eines Originals bei Staatskanzlei addiert den Postweg und die eigene Bearbeitungszeit der Kanzlei von Freiburg.
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