«Kann ich die Apostille nicht einfach als PDF bekommen?» Berechtigte Frage — die Haager Konferenz betreibt seit 2006 ein Programm für elektronische Apostillen. Hier ist, was existiert, was die Schweiz heute tut und was das für Ihr Dokument bedeutet.
Zwei Bausteine, einzeln nutzbar: die E-Apostille — eine elektronisch ausgestellte, digital signierte Apostille — und das E-Register, ein öffentliches Online-Register zur Prüfung der Herkunft einer Apostille. Nach dem Übereinkommen darf ein Mitgliedstaat eine E-Apostille nicht allein deshalb zurückweisen, weil sie elektronisch ist.
Laut Haager Konferenz (2024) betreiben 56 Vertragsparteien mindestens eine e-APP-Komponente, 35 beide — von Panama bis Russland. Die Dynamik ist real; flächendeckend ist sie nicht, und in der Praxis entscheiden weiterhin die Regeln der Empfangsbehörde, was gut ankommt.
Schweizer Apostillen werden von den kantonalen Staatskanzleien und der Bundeskanzlei auf Papier ausgestellt, am Schalter oder per Post; die Prüfung läuft über das Register der ausstellenden Behörde. Darum ist unser Service auf der Eingangsseite vollständig online — Sie laden eine Kopie hoch, ein Notar beglaubigt sie — während das fertige apostillierte Dokument Sie weiterhin als Papier per Post erreicht.
Akzeptiert die Empfangsbehörde elektronische Dokumente, erwähnen Sie es in der Bestellung — wir beraten von Fall zu Fall. Sonst gewinnt der bewährte Weg: online bestellen, eine Kopie hochladen, am Tag der Anbringung einen Scan per E-Mail erhalten und das Original per Einschreiben oder DHL. Digitale Geschwindigkeit, wo es sie gibt — Papiersicherheit, wo sie verlangt wird.