Das Wort klingt exotisch; das Objekt ist unspektakulär und mächtig: ein standardisiertes Zertifikat, das Ihr öffentliches Dokument in über 120 Ländern verwendbar macht. Alles Wissenswerte, ohne Jargon.
Vor 1961 bedeutete Auslandsverwendung eine Staffel von Beglaubigungen bis zum Konsulat. Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 ersetzte diese Kette zwischen Mitgliedstaaten durch ein einziges Zertifikat: die Apostille. Sie beglaubigt Unterschrift, Eigenschaft des Unterzeichners und Siegel — nicht den Inhalt.
Ein nummeriertes Formular mit zehn Standardrubriken, überschrieben «Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)», an Ihr Dokument geheftet oder gedruckt, datiert, signiert und registriert. Jeder Mitgliedstaat muss sie so akzeptieren.
Die Staatskanzlei des Ausstellungskantons — Genf für ein Genfer Diplom, Zürich für einen Zürcher Auszug — und die Bundeskanzlei in Bern für Bundesdokumente wie Strafregisterauszüge. Nie eine Botschaft, nie das Zielland.
Sobald eine ausländische Behörde eines Mitgliedstaats ein «legalisiertes», «beglaubigtes» oder «apostilliertes» Schweizer Dokument verlangt: Einschreibung im Ausland, Heirat, Visum, Firmengründung, Erbschaft. Ist das Ziel kein Mitglied, tritt die Konsularlegalisation an ihre Stelle — wir machen beides.