Arbeitgeber, Universitäten und Register im Ausland verlangen regelmässig Todesurkunde mit Apostille. So läuft es für dieses Dokument — und so nehmen wir Ihnen den ganzen Weg ab.
Apostille bestellen →Eine Todesurkunde stellt ein Schweizer Zivilstandsamt aus; apostilliert wird sie von der Staatskanzlei des betreffenden Kantons. Erbgänge im Ausland enden selten dort: Ausländische Notare verlangen meist zusätzlich eine Erbbescheinigung — ein anderes Dokument von einer anderen Behörde, das eine eigene Apostille braucht. Beides zusammen zu bestellen erspart eine zweite Runde Gebühren und Porto.
Keines von beiden verlässt Sie: Ein Notar erstellt aus Ihrem hochgeladenen PDF oder Foto eine beglaubigte Kopie, und die Apostille wird darauf angebracht — im Preis inbegriffen. Verlangt ein Zielland ausnahmsweise das apostillierte Original, sagen Sie es uns, und wir organisieren den Einschreibeversand.
Die Apostille beglaubigt, sie übersetzt nicht. Verlangt die Empfangsbehörde zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung, erwähnen Sie es in den Bemerkungen — unser Partnernetz liefert beides zusammen.
Anzunehmen, eine Apostille decke das ganze Nachlassdossier. Jedes Dokument trägt seine eigene — Todesurkunde, Erbbescheinigung, Testament oder notarielle Urkunde. Wir offerieren sie als eine Bestellung zum Stücktarif.