Arbeitgeber, Universitäten und Register im Ausland verlangen regelmässig beglaubigte Übersetzung mit Apostille. So läuft es für dieses Dokument — und so nehmen wir Ihnen den ganzen Weg ab.
Apostille bestellen →Eine Apostille lässt sich nicht auf eine Übersetzung als solche setzen: Sie betrifft die Unterschrift des Übersetzers, sobald ein Notar sie beglaubigt hat, im Kanton dieses Notars. Entscheidend ist die Reihenfolge. Zuerst das Originaldokument apostillieren, dann samt Apostille übersetzen, dann die Übersetzung beglaubigen und apostillieren lassen. Umgekehrt fehlt in der Übersetzung der Apostilletext, und mehrere Länder weisen das Dossier zurück.
Keines von beiden verlässt Sie: Ein Notar erstellt aus Ihrem hochgeladenen PDF oder Foto eine beglaubigte Kopie, und die Apostille wird darauf angebracht — im Preis inbegriffen. Verlangt ein Zielland ausnahmsweise das apostillierte Original, sagen Sie es uns, und wir organisieren den Einschreibeversand.
Die Apostille beglaubigt, sie übersetzt nicht. Verlangt die Empfangsbehörde zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung, erwähnen Sie es in den Bemerkungen — unser Partnernetz liefert beides zusammen.
Zuerst übersetzen und danach apostillieren. Es wirkt natürlich und ist genau verkehrt. Ist Ihre Übersetzung schon fertig und das Original nicht apostilliert, sagen Sie es uns — je nach Zielland lässt sie sich vielleicht retten, und falls nicht, wissen Sie es besser jetzt.