Arbeitgeber, Universitäten und Register im Ausland verlangen regelmässig Scheidungsurteil mit Apostille. So läuft es für dieses Dokument — und so nehmen wir Ihnen den ganzen Weg ab.
Apostille bestellen →Ein Scheidungsurteil ist ein Gerichtsdokument, apostilliert von der Kanzlei des Kantons, dessen Gericht es gefällt hat. Das Urteil allein genügt jedoch selten: Ausländische Ämter verlangen den Nachweis der Rechtskraft, in der Schweiz eine separate Rechtskraftbescheinigung desselben Gerichts. Ohne sie kommt das Dossier zurück.
Keines von beiden verlässt Sie: Ein Notar erstellt aus Ihrem hochgeladenen PDF oder Foto eine beglaubigte Kopie, und die Apostille wird darauf angebracht — im Preis inbegriffen. Verlangt ein Zielland ausnahmsweise das apostillierte Original, sagen Sie es uns, und wir organisieren den Einschreibeversand.
Die Apostille beglaubigt, sie übersetzt nicht. Verlangt die Empfangsbehörde zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung, erwähnen Sie es in den Bemerkungen — unser Partnernetz liefert beides zusammen.
Das Urteil ohne Rechtskraftbescheinigung schicken. Es ist mit Abstand der häufigste Grund, warum ein Scheidungsdossier im Ausland abgelehnt wird. Verlangen Sie sie beim Gericht zugleich mit der beglaubigten Kopie — sie kostet wenig und verzögert nichts.