Arbeitgeber, Universitäten und Register im Ausland verlangen regelmässig Geburtsurkunde mit Apostille. So läuft es für dieses Dokument — und so nehmen wir Ihnen den ganzen Weg ab.
Apostille bestellen →Seit der Zentralisierung der Schweizer Zivilstandsregister kann jedes Zivilstandsamt des Landes Ihre Geburtsurkunde ausstellen — nicht nur jenes Ihres Geburtsorts oder Ihrer Heimatgemeinde. Das ist hier entscheidend, denn die Apostille setzt die Staatskanzlei jenes Kantons, dessen Amt das Dokument tatsächlich unterschrieben hat. Bestellen Sie den Auszug in Genf, kommt die Apostille aus Genf — unabhängig vom Geburtsort.
Keines von beiden verlässt Sie: Ein Notar erstellt aus Ihrem hochgeladenen PDF oder Foto eine beglaubigte Kopie, und die Apostille wird darauf angebracht — im Preis inbegriffen. Verlangt ein Zielland ausnahmsweise das apostillierte Original, sagen Sie es uns, und wir organisieren den Einschreibeversand.
Die Apostille beglaubigt, sie übersetzt nicht. Verlangt die Empfangsbehörde zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung, erwähnen Sie es in den Bemerkungen — unser Partnernetz liefert beides zusammen.
Den Auszug in einem Kanton bestellen und die Apostille bei einer anderen Kanzlei verlangen. Beide müssen übereinstimmen; sonst beginnt alles von vorn. Sagen Sie uns, wo der Auszug ausgestellt wurde, und wir reichen am richtigen Schalter ein.