Arbeitgeber, Universitäten und Register im Ausland verlangen regelmässig Handelsregisterauszug mit Apostille. So läuft es für dieses Dokument — und so nehmen wir Ihnen den ganzen Weg ab.
Apostille bestellen →Das Handelsregister ist kantonal: Der Auszug stammt vom Registeramt des Kantons, in dem die Gesellschaft eingetragen ist, die Apostille von der Staatskanzlei desselben Kantons. Ein Punkt stolpert die meisten — der kostenlose Ausdruck aus dem Online-Register ist kein beglaubigungsfähiges Dokument. Sie brauchen den vom Registerführer unterzeichneten beglaubigten Auszug.
Keines von beiden verlässt Sie: Ein Notar erstellt aus Ihrem hochgeladenen PDF oder Foto eine beglaubigte Kopie, und die Apostille wird darauf angebracht — im Preis inbegriffen. Verlangt ein Zielland ausnahmsweise das apostillierte Original, sagen Sie es uns, und wir organisieren den Einschreibeversand.
Die Apostille beglaubigt, sie übersetzt nicht. Verlangt die Empfangsbehörde zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung, erwähnen Sie es in den Bemerkungen — unser Partnernetz liefert beides zusammen.
Den kostenlosen Online-Ausdruck schicken. Er lässt sich nicht apostillieren — es gibt keine Unterschrift zu beglaubigen. Wir bestellen den beglaubigten Auszug für Sie, falls Sie keinen haben; vermerken Sie es in den Bestellnotizen, statt das Problem drei Tage später zu entdecken.